Unsere Werte, Grundsätze und Handlungsweisen

Leitmotive für die BAUM Unternehmensgruppe mit allen ihren Gesellschaften sind langjährige Partnerschaft, Einhaltung gegenseitiger Verpflichtungen und ein respektvolles Miteinander.

Unser Verhaltenskodex beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Verhalten der BAUM Unternehmensgruppe mit seinen Mitarbeitenden bestimmen:

Für ein gemeinsames Miteinander

Selbstverpflichtungen

Die BAUM Unternehmensgruppe erwartet, dass ihre Mitarbeitenden und Geschäftspartner den folgenden Verhaltenskodex in jeder Phase der Zusammenarbeit beachten und fördern:

Wir halten uns an geltende Gesetze, Vorschriften und Organisationsanweisungen.

Das Beachten aller anwendbaren Gesetze und uns sonstigen Rechtsvorschrift (einschließlich interner Richtlinien) ist unverzichtbare Grundlage für die Geschäftskultur der BAUM Unternehmensgruppe. Dadurch schaffen wir Vertrauen bei unseren Kunden und Geschäftspartnern.

Wir gehen im Unternehmen und in Geschäftsbeziehungen offen und fair miteinander um und tolerieren weder Diskriminierung noch Belästigung.

Persönliche Würde und individuelle Wertschätzung jeder Person sind ein wesentliches Element im Umgang mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Chancengleichheit ist für uns selbstverständlich. Entscheidungen treffen wir ausschließlich sachlich begründet.

Wir schützen vertrauliche Informationen und geschützte Daten von Dritten

Mitarbeitende erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit vertrauliche Informationen oder geschützte Daten über das Unternehmen, ihre Kunden oder andere Geschäftspartner. Mitarbeitende stellen die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten sicher und verwenden sie ausschließlich für den Zweck, für den sie übermittelt wurden. Selbstverständlich werden die aktuellen Regelwerke zum Schutz von Daten eingehalten.

Wir vermeiden jegliche persönliche Interessenkonflikte.

Mitarbeitende nutzen ihre berufliche Stellung nicht, um persönliche Vorteile für sich selbst, ihre Familienmitglieder oder Dritte zu erlangen. Bei unternehmerischen Entscheidungen stehen ausschließlich die Ziele und Interessen des Unternehmens im Vordergrund.

Wir gehen fair mit unseren Geschäftspartnern, insbesondere bei Preiswettbewerben oder sonstigen Konkurrenzsituationen, um.

Mitarbeitende verschaffen der BAUM Unternehmensgruppe keine Wettbewerbsvorteile durch illegale oder unethische Geschäftspraktiken. Geschäftspartner werden nicht durch Manipulation, Verheimlichung oder Missbrauch von Informationen übervorteilt. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern einen transparenten und fairen Umgang in Konkurrenzsituationen.

Für eine gute Zusammenarbeit

Grundsätze

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen unseren Vertragspartnern und der BAUM Unternehmensgruppe führt bei laufenden Geschäftsabläufen oder auch besonderen Gelegenheiten möglicherweise zu Situationen, die von Dritten als Interessenskonflikte bewertet werden können oder tatsächlich auch zu Interessenskonflikten führen. Daher sind für alle Mitarbeitenden der BAUM Unternehmensgruppe folgende Regelungen zu beachten:

Geschenke

  • Geld- oder geldähnliche Zuwendungen wie Wertgutscheine auch zugunsten Dritter sind grundsätzlich abzulehnen.
  • Sachgeschenke ab einem Wert von € 30,00 müssen Mitarbeitende im Unternehmen anzeigen.
  • Das Annehmen von Geschenken oberhalb der Grenze von 30,00 € ist nicht grundsätzlich untersagt. Im Ermessen der Führungskraft erfolgt die Entscheidung über das weitere Vorgehen auf Grundlage einer Beurteilung der Verhältnismäßigkeit.
  • Die BAUM Unternehmensgruppe entscheidet fallweise, ob darüber informiert wird, dass die Zuwendung nicht ausschließlich dem beschenkten Mitarbeiter zugutekommt, um dem Eindruck von persönlichem Vorteil entgegenzutreten.

Einladungen

  • Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen (auch Schulungen oder Fortbildungen von Dienstleistern oder Lieferanten) müssen der jeweiligen Führungskraft angezeigt werden. Dieses kann auch nachträglich erfolgen.
  • Die Anzeigepflicht entfällt, sofern eine Führungskraft anwesend ist.
  • Einladungen zu Reisen müssen gemeldet werden. Hier entscheidet die Geschäftsführung über Zweckdienlichkeit und Rahmenbedingungen für die Reise.

Zusammenarbeit von Geschäftspartnern und Mitarbeitenden

  • Mitarbeitenden ist erlaubt Leistungen von Geschäftspartnern der BAUM Unternehmensgruppe privat zu beauftragen und zu empfangen.
  • Mitarbeitende sind grundsätzlich dazu verpflichtet privat an Geschäftspartner der BAUM Unternehmensgruppe beauftragte Leistungen ihrer jeweiligen Führungskraft anzuzeigen.
  • Mitarbeitende müssen eigenverantwortlich und transparent dafür Sorge tragen, dass Vergütungen für in Anspruch genommene Leistungen von Geschäftspartnern der BAUM Unternehmensgruppe marktüblich sind. Der mögliche Verdacht von Vorteilsnahme ist proaktiv auszuschließen.