MIETEN. WOHNEN. WOHLFÜHLEN.
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Wir sind für Sie da

Hier finden Sie die aktuell verfügbaren BAUM Immobilien aus den Bereichen Wohnobjekte, Gewerbeobjekte sowie Kfz-Stellplätze.

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Servicemit­arbeitende

Unser Team steht Ihnen gern für Ihre Anliegen und Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner/in oder Hausmeister/in.


Schöner Wohnen

Wohntipps

Mit diesen Tipps machen Sie mehr aus Ihrem Zuhause!

Der beste Müll ist bekanntlich der, der gar nicht erst anfällt. Insbesondere Mehrwegsysteme tragen ganz wesentlich zur Abfallvermeidung bei. Sie können beispielsweise überflüssige Umverpackungen direkt im Geschäft lassen.

Um Abfälle umweltgerecht zu entsorgen, ist eine sortenreine Trennung der Abfälle eine unverzichtbare Voraussetzung. Bei konsequenter Abfalltrennung sind auch deutliche Einsparungen möglich, was sich positiv auf Ihre Betriebskostenabrechnung auswirkt.

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern.

Bitte beachten Sie: 

  • Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge müssen immer als Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
  • Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Lagerung von Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen und die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten sind untersagt.
  • Offenes Feuer wie Kerzen oder Gasherd niemals unbeaufsichtigt lassen. Rauchen Sie niemals im Bett und entsorgen Sie die Zigaretten ausschließlich in nichtbrennbare Behälter.
  • Im Falle eines Brandes bitte sofort die Wohnung verlassen und vorher alle Sicherungen herausnehmen.

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu leisten. Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet- oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung veranlasst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir gegebenenfalls einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können.

Die Ruhezeiten sind aus Rücksicht auf andere Hausbewohner einzuhalten. In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr, mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Bewohner verpflichtet, die Zimmerlautstärke einzuhalten.

Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Mieter an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, reden Sie mit ihm, es war bestimmt gar keine böse Absicht.

Vermeiden Sie bei Renovierungen geräuschvolle Arbeiten nach 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte Renovierungslärm ganz unterbleiben.

Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Haben Sie Grund zum Feiern, sollten Sie Ihre Nachbarn mit einem Hinweis um Verständnis bitten, um Ärger zu vermeiden. Musik auf Zimmerlautstärke und Fenster bitte geschlossen halten.

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder im Haus einen Mangel feststellen, können Sie selbstverständlich Ihren zuständigen Ansprechpartner oder den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister kontaktieren. 

Gerne können Sie vorab auch unsere Schadensmeldung ausfüllen.

Bei Abschluss des Mietvertrages werden von uns neue Namensschilder für die Klingeltafel, die Wohnungstür und für den Briefkasten bestellt und von dem Hausmeister angebracht. 

Falls sich im Laufe der Mietzeit Ihr Name ändert, so teilen Sie uns bitte diese Änderung schriftlich mit. 

Rauchwarnmelder retten Leben! Zu Ihrem und zum Wohl Ihrer Kinder sind alle Wohnungen mit Rauwarnmeldern ausgestattet. 

Um die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder über mehrere Jahre zu gewährleisten, wurde gemäß der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich festgehalten, dass die Geräte regelmäßig – mind. 1x jährlich – gewartet werden müssen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Rauchwarnmelder keine Brände verhindern.
Sie können aber Brandrauch erkennen und Sie rechtzeitig mit einem lautstarken Signal warnen.

Weitere Informationen zu den Rauchwarnmeldern und ihrer Bedienung werden Ihnen nach dem Einbau persönlich übergeben und stehen Ihnen im Bereich Formulare & Downloads zur Verfügung.

Bedienungsanleitung (Rauchwarnmelder)

Schönheitsreparaturen sind z. B.:

  • Das Tapezieren oder Anstreichen der Decken und Wände
  • Das Lackieren der Heizkörper und der Heizungsrohre
  • Das Lackieren der Fensterrahmen und der Haustür innerhalb der Wohnung 
  • Das Lackieren der Zimmertüren

Diese Reparaturen müssen „fachgerecht“ ausgeführt werden.

Möbel oder andere größere Gebrauchsgegenstände können Sie entsorgen lassen. Wichtige Informationen finden Sie unter:

Die Selbstanlieferung des Sperrmülls ist die günstigere Variante. Hier kann ein Kubikmeter Sperrmüll pro Fahrzeug kostenlos in den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Kleintiere wie Fische, Wellensittiche, Schildkröten etc. können immer in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt. Möchten Sie sich ein anderes Tier, wie einen Hund oder eine Katze, anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.

Leider kommt es immer wieder vor, dass unbekannte Personen an der Wohnungstür auftauchen, bei denen es sich um dreiste Trickbetrüger oder illegale Haustürgeschäfte handelt. Passen Sie auf und beachten Sie folgende Punkte:

  • Kaufen oder unterschreiben Sie nichts an der Haustür.
  • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der BAUM Unternehmensgruppe angekündigt worden sind.  
  • Haben Sie immer ein Telefon/Handy in greifbarer Nähe.
  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung.
  • Geben Sie kein Geld an Personen, an die Sie sich nicht erinnern können. 
  • Sagen Sie niemandem Ihre Kontonummer und Geheimzahl.

Sie benötigen für jede Untervermietung die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Durch die Untervermietung dürfen nicht mehr Personen in der Wohnung wohnen, als es Wohnräume gibt.

Die Frage, wie viele Versicherungen der Mensch braucht, ist ganz individuell zu entscheiden.

Zwei Versicherungen sollten aber auf keinen Fall fehlen:

  • Hausratversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Notrufnummern:

Polizei: 110
Feuerwehr: 112

Ärztlicher Notdienst Hannover
Tel. +49 (0)511 314 044

 

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Vor Ablauf Ihrer Kündigung werden wir mit Ihnen einen Vorabnahmetermin in Ihrer Wohnung vereinbaren, um mit Ihnen noch auszuführende Arbeiten zu besprechen. Wichtige Punkte hierfür sind:

1) In welchem Zustand befindet sich die Wohnung und sind noch Schönheitsreparaturen auszuführen.

2) Sind Einbauten, die zur Grundausstattung der Wohnung gehören, beschädigt.

3) Befinden sich mietereigene Einbauten in der Wohnung (z. B. Einbauküche)

Nach Erledigung der notwendigen Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.

So gelingt Ihr Umzug reibungslos

Umzugstipps

Wir helfen Ihnen Ihren Umzug so planbar wie nur möglich zu gestalten. Mit dieser Checkliste können Sie sicher gehen nichts zu vergessen und alles für Ihren Umzug vorzubereiten.

  • Ihren Umzugstermin genau festlegen und für diesen ggf. Urlaub beantragen.
  • Damit Sie nicht alleine dastehen – organisieren Sie sich Umzugshelfer.
  • Alles genau planen: Erstellen Sie eine Liste mit dem gesamten Umzugsgut.
  • Bei besonders sperrigen Möbeln: Messen Sie die Transportwege (Türen, Fahrstühle oder Treppenhaus) aus.
  • Es gibt viel mehr als man denkt! Vergessen Sie bitte nicht Ihren Keller, Ihren Dachboden oder Ihr Gartenhäuschen.
  • Vergessen Sie nicht Ihren alten Mietvertrag zu kündigen und ggf. Renovierungsmaßnahmen für die alte und/oder neue Wohnung abzusprechen.
  • Falls Sie Handwerker benötigen: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Termine.
  • Wenn Sie Ihr neues Zuhause neu möblieren wollen, sollten Sie mögliche Liefertermine und -zeiten der Möbelhersteller berücksichtigen. Dabei kann Ihnen ein Einrichtungsplan für die neue Wohnung helfen.
  • Möchten Sie sich von alten Möbeln trennen? Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Sperrmülltermin bei Ihrer Stadtverwaltung.
  • Damit der Postbote auch weiterhin klingelt: Ordern Sie beim Postamt einen Postsendenachtrag.
  • Damit Sie telefonisch erreichbar bleiben: Nutzen Sie den Umzugsservice der Telekom bundesweit.
  • Ebenfalls sollten Sie Ihre Lieblingsserie nicht vergessen. Kümmern Sie sich daher um Ihren Fernseh- und Internetanschluss und die GEZ.

Folgende Institutionen sollten über Ihre Adressänderung informiert werden

  • Ihre Freunde
  • Ihre Verwandten
  • Ihre Nachbarn
  • Ihre Geschäftspartner
  • Ihre Vereine
  • Alle Ämter wie: Finanzamt, Bafögstelle, Kreiswehrersatzamt, Kindergeldstelle …
  • Ihre Kreditinstitute: Kredite, Leasing …
  • Ihre regelmäßigen Bestellungen: Zeitungsabo, Zeitschriften, Onlineshops wie Zalando …

Gleichzeitig sollten Sie an Ihre Versicherungen denken

  • Ihre Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens-, Unfall-, Kranken-, Hausratversicherungen etc.

Die Zeit geht schnell vorbei und in nur 2 Wochen möchten Sie umziehen. Daher denken Sie bitte jetzt an folgendes:

  • Klären Sie mit Ihrem Vermieter die aktuelle Heizkostenabrechnung.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen Wohnungsübergabetermin.
  • Notieren Sie sich Ihre Zählerstände und vereinbaren Sie mit den entsprechenden Lieferanten Ablesetermine.
  • Eröffnen Sie ggf. ein neues Bankkonto am neuen Wohnort.
  • Sie brauchen Umzugsplatz? Beantragen Sie eine Sondergenehmigung für eine Parkplatzabsperrung am alten und neuen Wohnort.

Um alles sicher an seinen Platz zu bringen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Besorgen Sie ausreichend Umzugskartons.
  • Für wertvolle Gegenstände: Kümmern Sie sich um ausreichend Seiden- oder Zeitungspapier und Luftpolsterfolie.
  • Mieten Sie ggf. einen LKW.
  • Wo ist der Hammer? Stellen Sie Ihre Werkzeugkiste zusammen.
  • Es kann immer mal was passieren … Stellen Sie eine Hausapotheke zusammen.
  • Wohin mit Kind & Kegel? Kümmern Sie sich um einen Babysitter oder Haustierplatz.
  • Befreien Sie sich von Ballast und entsorgen Sie unnötige Materialien, Gegenstände und Möbel.
  • Denken Sie daran, Ihre Lebensmittel langsam komplett aufzubrauchen.

So langsam können Sie …

  • … Umzugskartons packen.
  • … Umzugshelfer an den Termin (freundlich) erinnern.
  • … Ihre Nachbarn informieren.

Die letzten Vorbereitungen können beginnen

  • Reservieren Sie die Parkplätze vor der alten und neuen Wohnung.
  • Bringen Sie Ihre Kinder und/oder Haustiere zum Babysitter/Familie/Pension.
  • Tauen Sie Ihren Kühlschrank ab.
  • Besorgen Sie Verpflegung – so ein Umzugstag kann lang werden.
  • Organisieren Sie alle benötigten Schlüssel (Ein- und Zufahrten, Wohnung etc.)
  • Schützen Sie Teppiche oder Parkettböden.
  • Packen Sie Ihre persönlichen Wertsachen in einen kleinen, getrennten Koffer.
  • Packen Sie alles für Ihren persönlichen Bedarf wie z. B. Medikamente, Kulturbeutel etc. ebenfalls in einen eigenen Koffer.
  • Holen Sie ggf. den Mietwagen oder Lkw ab.

Die letzten Kleinigkeiten müssen jetzt gemacht werden.

  • Überprüfen Sie das neue Treppenhaus auf Vorschäden.
  • Weisen Sie Ihre Umzugshelfer ein.
  • Begehen Sie die alte Wohnung mit Ihrem Vermieter und füllen Sie ein Übergabeprotokoll aus.
  • Überprüfen und notieren Sie die Zählerstände.
  • Montieren Sie ggf. das alte Namensschild ab.
  • Kontrollieren Sie das alte Treppenhaus auf Umzugsschäden.

In Ihrer neuen Wohnung

  • Decken Sie Teppich- oder Parkettböden ab.
  • Im Dunkeln lässt es sich munkeln: denken Sie an genügend Beleuchtung.
  • Hängen Sie Möbelpläne und/oder Kistenpläne an die Zimmertüren.
  • Weisen Sie Ihre Umzugshelfer ein.
  • Platzieren Sie am Besten erst Ihre Möbel, dann die Kartons.
  • Denken Sie an genug Verpflegung für sich und die Umzugshelfer und halten Sie ggf. eine kleine Aufmerksamkeit für alle Helfer bereit.

„Kommen Sie in Ihrer neuen Umgebung an“. Sie brauchen soziale Kontakte um sich wirklich wohlzufühlen, daher lernen Sie zuerst Ihre neuen Nachbarn kennen und stellen sich vor. Oder planen Sie eine kleine Einweihungsparty, bei der sich Nachbarn und Umzugshelfer kennenlernen können.

Wenn Sie neu an einem Ort sind, sollten Sie sich mit der Umgebung vertraut machen. Gehen Sie raus, erkunden Sie Ihre Stadt, Ihren Stadtteil. In größeren Orten werden oft Stadtführungen angeboten, aber auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß können Sie Ihr neues zu Hause erkunden.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Spaß in Ihrer neuen BAUM-Wohnung.

Ihr BAUM Serviceteam

Der Umwelt zuliebe

Energiesparen

Mit diesen Tipps und Tricks können Sie clever und nachhaltig Energie und Strom sparen.

Richtig lüften

Mehrmals täglich, kurz und kräftig für 3 bis 5 Minuten alle Fenster und Türen weit öffnen – auch im Winter. Wichtig: Während des Lüftens die Thermostate schließen. Beim Kochen, Waschen, Bügeln etc. die Türen zu anderen Zimmern geschlossen halten und die feuchte Luft möglichst sofort nach draußen ableiten.

Richtig heizen

Als ideale Raumtemperaturen gelten: Wohnräume 20° bis 21°C, Flure, Dielen und Schlafräume 15° bis 18° C, Badezimmer bis zu 24°C. Die Heizung sollte bei Abwesenheit nie ganz abgestellt werden. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.

Weitere Tipps

Heizkörper sollten nicht mit Möbeln zugestellt oder mit Vorhängen verhängt sein, weil sie dann die Raumluft nicht effizient erwärmen können. Gegen undichte Fenster helfen Klebebänder, gegen zugige Türritzen lange schlanke Plüschtiere.

Wer im Winter verreist, sollte die Zimmertüren offen lassen, damit Luft in den Räumen zirkulieren kann. Je nachdem, wie groß die Wohnung ist, reicht es dann völlig aus, nur ein bis zwei Thermostate eingeschaltet zu lassen. Auf diese Weise friert nirgendwo etwas ein.

Jeder kann zum Energiesparen beitragen. Hier sind einige Tipps:

Achten Sie beim Kauf von Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Elektrogeräten auf die Effizienzklasse und kaufen Sie nur Geräte in den Effizienzklassen A+ bis A+++.

„Stand-by“ kostet Strom. Daher alle Geräte wie Fernseher oder PC Monitore immer abschalten.

Spül- und Waschmaschinen immer voll beladen und mit Sparprogrammen starten. Waschen Sie Ihre Wäsche bei 40 statt 60 Grad und verzichten Sie auf den Trockner.

Was Sie schon immer wissen wollten

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu diversen Themen.

Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrer Einverständnis Ihre Bonität. Eine Bonitätsabfrage dient dazu, Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten zu erhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende und muss spätestens am 3. Werktag eines Monats vorliegen (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!).

Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Juli bei Ihrem Vermieter ein. So endet das Mietverhältnis dann mit Ablauf des 30.09. des betreffenden Jahres.

Nein, das müssen Sie nicht. Die BAUM Unternehmensgruppe ist Eigentümerin der meisten Wohnungen, die sie vermietet. Deshalb ist die Vermietung provisionsfrei.

Kleintiere wie Fische, Wellensittiche, Schildkröten etc. können immer in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt. Möchten Sie sich ein anderes Tier, wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.

Sollten Sie in Ihrer Wohnung einen Mangel feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihren direkten Ansprechpartner oder an den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister.

Gerne können Sie auch vorab unsere Schadensmeldung ausfüllen (siehe Downloadbereich)

Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Mieterbetreuer oder Hausmeister in Verbindung. Zur Sicherheit aller Mieter verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, so dass Sie nicht selbst einen Zweitschlüssel erstellen lassen können.

Bitte verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Mieterbetreuer. Gemeinsam finden wir eine Lösung und können ggfs. eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bitte sprechen Sie Ihren Nachbarn freundlich an und bitten ihn um Rücksichtnahme. Ein direktes Gespräch mit dem Mieter von nebenan kann mehr bewirken, als Sie denken. Falls die Störungen massiv sind und sich die Situation auch nach einem persönlichen Gespräch nicht ändert, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner. Wichtig: Bitte machen Sie sich Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit der Ruhestörung. Nur so können wir wirksam etwas gegen die Ruhestörung unternehmen.

Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet- oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung veranlasst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ggf. einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können.

Grundsätzlich können Sie gerne einen an der Anmietung der gekündigten Wohnung interessierten Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen und den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden.

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